Der geistig behinderte Mensch steht im Focus unserer heilpädagogischen Bemühungen. Durch individuelle professionelle Hilfe, Unterstützung, Beratung und Begleitung versuchen wir, das Selbstbestimmungsrecht, die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit jedes/r einzelnen BewohnerIn zu erweitern oder sogar ganz herzustellen. Dies bedeutet für uns, unseren BewohnerInnen eine bedarfsgerechte Hilfe unter Berücksichtigung ihrer Neigungen und Fähigkeiten anzubieten.
Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe und respektieren im Prozess der Hilfegewährung die Eigenständigkeit unserer BewohnerInnen. Wir versuchen; die Eigenverantwortlichkeit durch Fördermaßnahmen zu erweitern und unterstützen den/die BewohnerIn darin, eigene Fähigkeiten zu entwickeln. Ebenso sollen unsere BewohnerInnen mit unserer Hilfe lernen, vorhandene Fähigkeiten auch tatsächlich einzusetzen.
Das schließt nicht aus, dass wir in einzelnen Bereichen lediglich kompensierende Hilfe gewähren können (stellvertretendes Handeln), weil Hilfen zur Selbsthilfe behinderungs-bedingt nicht möglich sind.
Insgesamt aber steht der Aspekt der Förderung und der Unterstützung von Eigenkompetenz im Vordergrund (Prinzip der Nachrangigkeit).
Eine entwicklungsorientierte Sichtweise ist bei unserer Hilfegewährung Voraussetzung. Der individuelle Hilfebedarf kann nur im Zusammenhang mit Zielen festgestellt und beschrieben werden. Dabei hat die Beteiligung unserer BewohnerInnen höchste Priorität. Im Vordergrund stehen seine/ihre persönlichen Ressourcen, Entwicklungsfähigkeiten und Bedürfnisse.
Unsere Maßnahmen und deren Ergebnisse dukumentieren wir. Die Aufzeichnungen können von dem/der BewohnerIn und/oder des/der BetreuerIn zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Ferner können die BetreuerInnen des/der BewohnerIn den Prozess der Hilfegewährung mitgestalten.
Regeln im Umgang miteinander sollen die sozialen Kompetenzen fördern und somit das Zusammenleben untereinander sowie in der Gesellschaft erleichtern und zu gegenseitigem Respekt beitragen. Wegen mangelnder Konfliktlösungsstrategien bzw. fehlender Kompetenz einhergehend mit einer zu geringen Wertschätzung der eigenen Person und einer häufig vorhandenen (sekundären) seelischen Behinderung kommt es immer wieder zu Konflikten und (ungewollten) Grenzüberschreitungen, sowohl heimintern als auch im Kontakt mit anderen Menschen (z. B. in der WfbM). Mit den Konsequenzen können viele BewohnerInnen nicht umgehen, weshalb Konflikte stets mit den Betroffenen besprochen werden, auch um angemessene Lösungsmöglichkeiten gemeinsam zu finden und zu trainieren.
Wie bei uns Allen macht sich irgendwann auch das Alter bemerkbar. Dieser Alterungsprozess zeigt sich nicht nur in Form von körperlichen Beschwerden, auch der Kopf macht nicht mehr so mit, wie wir es gewohnt sind.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass der Alterungsprozess mit seinen Folgen bei geistig behinderten Menschen häufiger (aber nicht grundsätzlich) schneller beginnt. Er verläuft ebenfalls schleichend und in unterschiedlicher Ausprägung — wie bei uns auch. Einige unserer BewohnerInnen stoßen langsam an ihre Grenzen und ihre Lernfähigkeit oder Lernbereitschaft nimmt ab. Unsere Hilfsangebote passen wir dann entsprechend an.
In einigen alltäglichen Lebensbereichen haben wir ein Bezugsbetreuersystem etabliert. Dies bedeutet, dass der Bezugsbetreuer zusammen mit “seinen” BewohnerInnen bestimmte Aufgabenbereiche gemeinsam oder mit Unterstützung, Rat und Hilfe erledigt. Dazu gehören z. B. Bekleidungseinkäufe, Anschaffungen u.ä.
Alle pädagogischen Angebote erfolgen im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten.