Der Hilfeplanung liegt das HMB – Verfahren nach Frau Dr. Heidrun Metzler von der Uni Tübingen zu Grunde. Seit 2005 arbeiten wir nach dem Verfahren.

Mit Hilfe eines Aktivitätsprofils (= Hilfeerfassungsbogen) wird zusammen mit dem/der BewohnerIn der individuelle Hilfebedarf erfasst.

Im 1. Schritt wird festgestellt, ob überhaupt Hilfe benötigt wird. Wir fragen, ob der/die BewohnerIn etwas (z. B. alleine Zähne putzen)

(a) kann
(b) nur mit Schwierigkeiten kann
(c) nicht kann

Im zweiten Schritt wird die Intensität der Hilfe ermittelt:

Im Falle (a) wird die Aktivität alleine, ohne personelle Hilfe und ohne Schwierigkeiten tatsächlich ausgeführt. Es ist also keine Hilfe erforderlich.
Wünscht jemand keine Hilfe, obwohl er/sie eine Aktivität nicht kann, ist dann keine Hilfe erforderlich, wenn der Aufgabenbereich vernachlässigt werden kann.

Bei (b) spannt sich der Bogen von kleinen bis zu erheblichen Schwierigkeiten. Entsprechend unterschiedlich fällt dann auch der Umfang der Hilfe aus. So kann die Hilfe in Form von Erinnerungen, (stetiger) Motivation, Kontrollen, Informationen, durch (intensive) Assistenz oder in teilweiser Anleitung, als Fördermaßnahme, in Form intensiver Begleitung oder als stellvertretende Ausführung angeboten werden.

“Kann nicht” (c) erfordert umfassende Hilfestellung, intensive Anleitung und Begleitung, Fördermaßnahmen oder stellvertretende Ausführungen (z. B. das Mittagessen zuzubereiten).

Manchmal kann ein/e BewohnerIn eine Aktivität nicht ausführen und lehnt dennoch unser Hilfeangebot ab. In diesem Fall müssen wir abwägen, welcher Schaden einzutreten droht. Falls die Verweigerung von Hilfsangeboten zu gravierenden Beeinträchtigungen in der Lebensqualität, in den sozialen Beziehungen und in der körperlichen Unversehrtheit führt, besteht unsere Hilfe vor allem in der Motivationsarbeit und/oder (zunächst) in der stellvertretenden Ausführung.
Ist eine Beeinträchtigung nicht zu befürchten, ist auch keine Hilfe erforderlich.

Das Akltivitätsprofil (Hilfeerfassunsbogen) gliedert sich in 7 Bereiche.

  • Tägliche Lebensführung
  • Individuelle Basisversorgung
  • Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
  • Kommunikation
  • Die emotionale und psychische Entwicklung.
  • Gesundheitsförderung