
Alltägliche Lebensführung
Individuelle Basisversorgung
Gestaltung sozialer Beziehungen
Teilnahme am kulturellem und gesellschaftlichen Leben
Kommunikation
Emotionale und psychische Entwicklung
Gesundheitsförderung und –erhaltung
Sollten einzelne Hilfebedarfsbereiche für den betreffenden Menschen nicht relevant sein, so besteht kein Hilfebedarf. Bei der Beurteilung werden längere Zeiträume berücksichtigt.